Wer sich bei einem Personaldienstleister bewirbt, bewirbt sich zunächst nicht auf eine konkrete Stelle im Einsatzbetrieb, sondern auf eine Anstellung beim Dienstleister selbst. Der Ablauf ist dadurch schlanker als bei einer klassischen Direktbewerbung: weniger Formalitäten, schnellere Rückmeldung, oft mehrere Stellenoptionen gleichzeitig. Für Bewerberinnen und Bewerber ist der Service kostenfrei.
Die Preise von Personaldienstleistern wirken auf den ersten Blick undurchsichtig. Bei der Zeitarbeit zahlen Sie einen Verrechnungssatz, meist das 1,8- bis 2,4-Fache des Stundenlohns. Bei der Personalvermittlung ein einmaliges Honorar von 20 bis 30 Prozent des Jahresgehalts. Dieser Beitrag zeigt, was in diesen Zahlen steckt, womit sie sich vergleichen lassen und worauf Sie im Angebot achten sollten.
Zeitarbeit und Personalvermittlung lösen dasselbe Grundproblem auf zwei sehr verschiedene Arten. Bei der Zeitarbeit bleibt der Mitarbeitende beim Personaldienstleister angestellt und wird Ihnen befristet überlassen. Bei der Personalvermittlung stellen Sie ihn direkt selbst ein und zahlen dafür einmalig ein Honorar. Welches Modell passt, hängt von drei Fragen ab: Wie lange brauchen Sie die Person, wie planbar ist Ihr Bedarf, und wie viel Risiko wollen Sie tragen?
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz darf ein Zeitarbeitnehmer maximal 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher eingesetzt werden. Wird die Frist überschritten, entsteht kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der überlassenen Person. Dieser Beitrag erklärt, wie die Frist berechnet wird, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie den Termin im Blick behalten.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der deutschen Zeitarbeit ein einziges Tarifwerk: der Entgelttarifvertrag DGB/GVP. Er hat die bisherigen Tarifverträge von iGZ und BAP vollständig abgelöst. Für Mitarbeitende bedeutet das höhere Grundentgelte ab 14,96 Euro pro Stunde, für Unternehmen einheitliche Kalkulationsgrundlagen ohne Verbandsunterschiede. Dieser Beitrag erklärt, was sich geändert hat und was daraus folgt.