Arbeitnehmerüberlassung

Flexibel, dynamisch und produktiv.

Arbeitnehmerüberlassung Nürnberg – GOLDMANN Personaldienste

Arbeitnehmerüberlassung Nürnberg, Fürth & Erlangen – rechtssicher nach AÜG

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

GOLDMANN Personaldienste ist Ihr Partner für rechtssichere Arbeitnehmerüberlassung in Nürnberg, Fürth und Erlangen. Seit über 10 Jahren überlassen wir Unternehmen qualifizierte Mitarbeitende – mit unbefristeter Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, nach iGZ/DGB-Tarif und in voller Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) – umgangssprachlich auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt – bezeichnet das gesetzlich geregelte Verfahren, bei dem ein Verleiher (GOLDMANN) eigene Mitarbeitende einem Entleiher (Ihrem Unternehmen) gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlässt. Der rechtliche Rahmen dafür ist das AÜG.

Die Pflichten als Verleiher – was GOLDMANN für Sie absichert

Als zugelassener Verleiher tragen wir die volle Arbeitgeberverantwortung für die überlassenen Mitarbeitenden:

  • Unbefristete AÜ-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit – jährlich geprüft und verlängert
  • iGZ/DGB-Tarifbindung – tarifgerechte Bezahlung inkl. Branchenzuschlägen
  • Equal Pay nach 9 Monaten – gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammkräfte
  • Höchstüberlassungsdauer 18 Monate – wir überwachen die Frist und informieren Sie rechtzeitig
  • Sozialversicherung & Lohnfortzahlung – komplett über uns abgewickelt

Ihre Pflichten als Entleiher – schlank gehalten

Als Einsatzbetrieb müssen Sie lediglich die Arbeitssicherheit am Einsatzort gewährleisten, die tatsächlichen Arbeitszeiten dokumentieren und die Gleichstellung beim Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kantine) sicherstellen. Den gesamten arbeitsrechtlichen und administrativen Aufwand übernehmen wir.

Was kostet Arbeitnehmerüberlassung in Nürnberg?

Der Verrechnungssatz liegt branchenüblich beim 1,8- bis 2,4-Fachen des Stundenlohns – inklusive Tariflohn, Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung und unserer Dienstleistung. Sie zahlen ausschließlich geleistete Stunden. Ein konkretes Angebot erstellen wir innerhalb von 24 Stunden.

Sie suchen die operative, vertriebliche Sicht auf flexible Personallösungen? Dann ist unsere Seite zur Zeitarbeit in Nürnberg der richtige Einstieg – für die Festanstellung über uns geht es zur Personalvermittlung.

Als Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und mit Sitz am Ritter-von-Schuh-Platz in Nürnberg sind wir Ihr rechtssicherer Partner in der gesamten Metropolregion. Jetzt Personal anfragen.

GOLDMANN Personaldienste
Ritter-von-Schuh-Platz 3
90459 Nürnberg

Telefon: +49 (0) 911 28 500 600
Telefax: +49 (0) 911 21 260 559

info@goldmann-personal.de

Häufige Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung in Nürnberg

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit?

Es gibt keinen. „Arbeitnehmerüberlassung" ist der juristische Begriff aus dem AÜG, „Zeitarbeit" und „Leiharbeit" sind die umgangssprachlichen Bezeichnungen für dasselbe Modell: Ein Mitarbeitender ist beim Verleiher angestellt und arbeitet befristet beim Entleiher.

Welche Erlaubnis braucht ein Verleiher?

Jeder Verleiher benötigt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG, erteilt von der Bundesagentur für Arbeit. GOLDMANN verfügt über eine unbefristete Erlaubnis, die jährlich überprüft wird. Ohne diese Erlaubnis ist eine Überlassung rechtswidrig und für den Entleiher haftungsrelevant.

Wie lange darf ein Mitarbeitender überlassen werden?

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate beim selben Entleiher. Nach 9 Monaten greift Equal Pay – die Gleichstellung beim Arbeitsentgelt. Wir überwachen beide Fristen automatisch und informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf.

Was bedeutet Equal Pay?

Equal Pay bedeutet, dass überlassene Mitarbeitende nach 9 Monaten Einsatzdauer dasselbe Arbeitsentgelt erhalten wie vergleichbare Stammkräfte des Entleihers. Tarifverträge wie der iGZ/DGB-Tarif können hier abweichende, gestaffelte Branchenzuschläge vorsehen, die wir transparent anwenden.

Hafte ich als Entleiher für Fehler des Verleihers?

Bei einem zugelassenen Verleiher mit gültiger AÜ-Erlaubnis ist Ihr Haftungsrisiko minimal. Kritisch wird es nur bei illegaler Überlassung ohne Erlaubnis – dann droht ein fingiertes Arbeitsverhältnis mit Ihnen. Mit GOLDMANN als zugelassenem Verleiher sind Sie auf der sicheren Seite.

Welche Städte deckt GOLDMANN ab?

Schwerpunkt ist die Metropolregion Nürnberg mit den Städten Nürnberg, Fürth und Erlangen. Unser Büro liegt zentral am Ritter-von-Schuh-Platz in Nürnberg. Außerhalb dieser drei Städte überlassen wir nach Absprache – fragen Sie gern an.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne!

+49 (0) 911 28 500 600