Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der deutschen Zeitarbeit ein einziges Tarifwerk: der Entgelttarifvertrag DGB/GVP. Er hat die bisherigen Tarifverträge von iGZ und BAP vollständig abgelöst. Für Mitarbeitende bedeutet das höhere Grundentgelte ab 14,96 Euro pro Stunde, für Unternehmen einheitliche Kalkulationsgrundlagen ohne Verbandsunterschiede. Dieser Beitrag erklärt, was sich geändert hat und was daraus folgt.

Was ist zum 1. Januar 2026 passiert?

Zum Jahreswechsel trat der Entgelttarifvertrag DGB/GVP in Kraft und ersetzte die parallel geltenden Tarifwerke von iGZ und BAP. Gleichzeitig stiegen die Tarifentgelte in allen Entgeltgruppen um 2,99 Prozent. Zwei weitere Erhöhungsstufen sind bereits vereinbart: 2,5 Prozent zum 1. September 2026 und 3,5 Prozent zum 1. April 2027.

Wer heute noch eine Stellenanzeige mit dem Hinweis „Bezahlung nach iGZ-Tarif" liest, findet dort eine Formulierung, die es seit Anfang 2026 nicht mehr gibt. Gemeint ist in aller Regel der GVP-Tarif.

Warum gibt es den iGZ nicht mehr?

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister sind bereits zum 1. Dezember 2023 nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister verschmolzen. Seitdem existieren beide Verbände nicht mehr eigenständig.

Der GVP vertritt heute rund 6.000 Mitgliedsunternehmen und organisiert gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften die Arbeits- und Sozialbedingungen für etwa 800.000 Zeitarbeitskräfte. Der Verband deckt die gesamte Personaldienstleistungsbranche ab, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis zur Personalberatung.

Die Tarifwerke liefen danach noch zwei Jahre parallel weiter. Erst zum 1. Januar 2026 wurde auch diese Doppelstruktur beendet.

Was verdient man 2026 in der Zeitarbeit?

Das Tarifwerk teilt Beschäftigte nach Qualifikation und Verantwortung in neun Entgeltgruppen ein. Die unterste Gruppe bildet zugleich die tarifliche Lohnuntergrenze der Branche.

  • EG 1 – 14,96 Euro pro Stunde, Helfertätigkeit ohne Berufsausbildung
  • EG 2a und 2b – 15,29 und 15,69 Euro, angelernte Tätigkeiten
  • EG 3 – 16,69 Euro, Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • EG 9 – bis 28,70 Euro, Tätigkeiten mit Hochschulabschluss

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro. Die tarifliche Untergrenze in der Zeitarbeit liegt also spürbar darüber. Auf Monatsbasis reichen die Entgelte bei einer 35-Stunden-Woche von rund 2.269 bis 4.483 Euro brutto.

Ein wichtiger Hinweis: Der GVP-Tarif gilt nur für Mitgliedsunternehmen des Verbands. Zeitarbeitsfirmen ohne Verbandsbindung sind allein an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden. Bei der Wahl des Arbeitgebers lohnt sich diese Frage.

Was ist der Erfahrungszuschlag?

Wer längere Zeit ununterbrochen im selben Kundenbetrieb eingesetzt ist, erhält automatisch mehr Geld, ohne nachverhandeln zu müssen. Nach neun Monaten steigt das Entgelt um 1,5 Prozent, nach zwölf Monaten um insgesamt 3,0 Prozent.

Ein Beispiel: Wer in Entgeltgruppe 3 startet, verdient zunächst 16,69 Euro pro Stunde. Nach neun Monaten sind es 16,94 Euro, nach zwölf Monaten 17,19 Euro. Die Steigerung wirkt sich zusätzlich auf die tariflichen Sonderzahlungen aus, weil diese anteilig berechnet werden.

Was gilt als Übergangsregelung für frühere iGZ-Mitglieder?

Für Unternehmen, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 an die iGZ-Tarifverträge gebunden waren, greift befristet bis zum 30. Juni 2027 eine abweichende Regelung. Statt des prozentualen Erfahrungszuschlags wird eine feste einsatzbezogene Zulage gezahlt, sobald neun ununterbrochene Kalendermonate im selben Kundenbetrieb erreicht sind.

Diese Zulage beträgt 0,20 Euro pro Stunde in den Entgeltgruppen 1 bis 4 und 0,35 Euro ab Entgeltgruppe 5. Wer unter diese Regelung fällt, sollte seine Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag prüfen, denn dort muss die Einstufung dokumentiert sein.

Was bedeutet Equal Pay im neuen Tarifwerk?

Equal Pay bezeichnet die Gleichstellung beim Arbeitsentgelt: Nach neun Monaten Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb haben überlassene Mitarbeitende Anspruch auf dasselbe Entgelt wie vergleichbare Stammkräfte. Tarifverträge dürfen davon abweichen, wenn sie stattdessen gestaffelte Branchenzuschläge vorsehen.

Genau das leistet das GVP-Tarifwerk mit elf eigenen Branchenzuschlagstarifverträgen. Sie stellen sicher, dass sich das Entgelt schrittweise dem Niveau der Einsatzbranche annähert, statt erst nach neun Monaten sprunghaft zu steigen. Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen steht auf unserer Seite zur Arbeitnehmerüberlassung.

Was ändert sich für Unternehmen als Entleiher?

Für Einsatzbetriebe bringt die Vereinheitlichung vor allem Planbarkeit. Angebote verschiedener Personaldienstleister lassen sich leichter vergleichen, weil die Lohnbestandteile nicht mehr je nach Verbandszugehörigkeit unterschiedlich kalkuliert werden.

Drei Punkte sind für die Praxis relevant:

  • Verträge prüfen: Neuverträge sollten auf das DGB/GVP-Tarifwerk verweisen, nicht mehr auf iGZ oder BAP.
  • Budgets anpassen: Die drei Erhöhungsstufen bis April 2027 wirken sich auf laufende Kalkulationen aus.
  • Fristen im Blick behalten: Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und die Neun-Monats-Schwelle bleiben unverändert bestehen.

Wer regelmäßig Personal überlässt, sollte außerdem wissen: Variable Arbeitszeitmodelle aus dem früheren iGZ-Tarif sind noch bis Ende 2029 zulässig, danach gilt einheitlich ein Monatsrahmen von 151,67 Stunden.

Was ändert sich für Mitarbeitende?

Bestehende Arbeitsverhältnisse wurden automatisch in das neue Tarifwerk überführt. Dabei gilt das Günstigkeitsprinzip: Wer bisher mehr verdient hat, behält diesen Lohn mindestens. Niemand wurde durch die Umstellung schlechter gestellt.

Zusätzlich zum Stundenlohn regelt der Manteltarifvertrag Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Die Beträge liegen je nach Dauer bei 207, 310,50 oder 414 Euro. Wer eine Stelle sucht, findet unsere aktuellen Stellenangebote in der Jobübersicht.

Häufige Fragen zum GVP-Tarifvertrag

Gilt der iGZ-Tarifvertrag noch?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es nur noch den Entgelttarifvertrag DGB/GVP. Die iGZ- und BAP-Tarifverträge wurden vollständig abgelöst. Für frühere iGZ-Mitgliedsunternehmen besteht lediglich eine Übergangsregelung beim Erfahrungszuschlag bis zum 30. Juni 2027.

Wie erfahre ich meine Entgeltgruppe?

Die Entgeltgruppe muss im Arbeitsvertrag oder in einem Zusatz dokumentiert sein. Sie richtet sich nach Qualifikation und Verantwortung der Tätigkeit, nicht nach der Branche des Einsatzbetriebs. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Personaldienstleister direkt.

Bekomme ich mehr Geld, wenn ich länger im selben Betrieb bin?

Ja. Nach neun ununterbrochenen Monaten steigt das Entgelt um 1,5 Prozent, nach zwölf Monaten um 3,0 Prozent. Zusätzlich greifen je nach Einsatzbranche Branchenzuschläge, die sich ebenfalls nach der Einsatzdauer staffeln.

Gilt der GVP-Tarif für jede Zeitarbeitsfirma?

Nein. Er gilt nur für Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbands der Personaldienstleister. Firmen ohne Verbandsbindung müssen lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro zahlen. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch nach der Tarifbindung.

Was passiert nach 18 Monaten Einsatz?

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beim selben Entleiher beträgt 18 Monate. Danach muss der Einsatz enden, unterbrochen oder in eine Festanstellung überführt werden. Seriöse Personaldienstleister überwachen diese Frist und informieren beide Seiten rechtzeitig.

Fragen zum Tarif oder zur Einsatzplanung?

GOLDMANN Personaldienste ist seit 2010 in der Metropolregion Nürnberg tätig und besetzt Stellen in Nürnberg, Fürth und Erlangen. Unternehmen erreichen uns über die Personalanfrage, Bewerberinnen und Bewerber über die Bewerberseite. Telefonisch sind wir unter 0911 28 500 600 erreichbar.