Zeitarbeit und Personalvermittlung lösen dasselbe Grundproblem auf zwei sehr verschiedene Arten. Bei der Zeitarbeit bleibt der Mitarbeitende beim Personaldienstleister angestellt und wird Ihnen befristet überlassen. Bei der Personalvermittlung stellen Sie ihn direkt selbst ein und zahlen dafür einmalig ein Honorar. Welches Modell passt, hängt von drei Fragen ab: Wie lange brauchen Sie die Person, wie planbar ist Ihr Bedarf, und wie viel Risiko wollen Sie tragen?
Bei der Zeitarbeit mieten Sie Arbeitskraft, bei der Personalvermittlung kaufen Sie eine Suchleistung. Im ersten Fall zahlen Sie laufend einen Stundensatz, im zweiten einmalig ein Honorar bei Erfolg.
Daraus ergeben sich alle weiteren Unterschiede: bei Vertragsverhältnis, Kostenstruktur, Kündigungsmöglichkeit und Verantwortung.
Das ist der zentrale Punkt. In der Zeitarbeit hat der Mitarbeitende einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Dieser zahlt Lohn, Sozialabgaben, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie als Einsatzbetrieb erteilen lediglich fachliche Weisungen.
Bei der Personalvermittlung schließen Sie selbst den Arbeitsvertrag. Ab dem ersten Tag trägt Ihr Unternehmen die volle Arbeitgeberverantwortung, inklusive aller Lohnnebenkosten und arbeitsrechtlichen Pflichten.
Die Kostenlogik unterscheidet sich grundlegend, was einen direkten Vergleich schwierig macht.
Eine Faustregel: Bei Einsätzen unter sechs Monaten ist Zeitarbeit meist günstiger. Bei langfristiger Besetzung amortisiert sich das Vermittlungshonorar, weil der laufende Aufschlag entfällt.
Zeitarbeit spielt ihre Stärken aus, wenn der Bedarf zeitlich begrenzt oder schwer planbar ist.
Der große Vorteil ist die Rückgabemöglichkeit. Passt die Person nicht oder ändert sich Ihre Lage, endet der Einsatz ohne Kündigungsverfahren.
Die Vermittlung lohnt sich, wenn Sie eine Position dauerhaft besetzen und in die Person investieren wollen.
Ein oft unterschätzter Punkt: Bei knappen Profilen erreichen Sie über die Direktansprache Kandidaten, die gar nicht aktiv suchen. Diese Gruppe macht einen erheblichen Teil des Arbeitsmarkts aus und ist über Stellenanzeigen praktisch nicht erreichbar.
Beide Modelle schließen sich nicht aus. Beim Try-and-Hire-Verfahren startet die Person zunächst über die Zeitarbeit und wird nach einer Bewährungszeit von Ihnen übernommen.
Das reduziert das Fehlbesetzungsrisiko deutlich, weil Sie die Zusammenarbeit im Arbeitsalltag erleben, bevor Sie sich binden. Je nach Einsatzdauer fällt eine reduzierte Übernahmegebühr an oder entfällt vollständig. Diese Konditionen sollten Sie vor dem Einsatz schriftlich klären, nicht erst bei der Übernahme.
Zeitarbeit ist als Arbeitnehmerüberlassung im AÜG geregelt und erlaubnispflichtig. Der Verleiher benötigt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Ohne diese Erlaubnis droht Ihnen als Entleiher ein fingiertes Arbeitsverhältnis, also eine ungewollte Festanstellung per Gesetz.
Zusätzlich gelten zwei Fristen: Nach neun Monaten greift Equal Pay, nach 18 Monaten endet die zulässige Überlassungsdauer beim selben Entleiher. Seriöse Dienstleister überwachen beide Termine automatisch.
Die Personalvermittlung ist rechtlich schlanker. Es gibt keine Höchstdauer und keine Equal-Pay-Regelung, weil Sie von Beginn an selbst der Arbeitgeber sind.
Ja, jederzeit. Je nach bisheriger Einsatzdauer fällt eine reduzierte Übernahmegebühr an oder entfällt ganz. Klären Sie die Konditionen vor Beginn des Einsatzes, dann gibt es später keine Überraschungen.
Bei dauerhafter Besetzung ist die Personalvermittlung wirtschaftlicher, weil das Honorar einmalig anfällt. Zeitarbeit rechnet sich bei befristetem oder schwankendem Bedarf, weil Sie keine Fixkosten aufbauen.
Nicht unbedingt. Für Zeitarbeit greifen Personaldienstleister auf einen eigenen Mitarbeiterpool zurück, was die Besetzung beschleunigt. Für die Vermittlung wird gezielt gesucht, was länger dauert, aber passgenauere Profile liefert.
Zeitarbeit in der Regel 24 bis 72 Stunden, Personalvermittlung typischerweise vier bis acht Wochen bis zur Vertragsunterzeichnung. Bei Spezialprofilen kann die Suche länger dauern.
Bei GOLDMANN gilt eine sechsmonatige Probezeit-Garantie. Scheitert die Anstellung in dieser Zeit aus personellen Gründen, suchen wir einmalig kostenfrei nach Ersatz.
Beschreiben Sie uns Ihren Bedarf, wir sagen Ihnen offen, welches Modell wirtschaftlicher ist, auch wenn das gegen den größeren Auftrag spricht. GOLDMANN Personaldienste ist seit 2010 in Nürnberg, Fürth und Erlangen tätig. Zur Personalanfrage oder telefonisch unter 0911 28 500 600.