Wer sich bei einem Personaldienstleister bewirbt, bewirbt sich zunächst nicht auf eine konkrete Stelle im Einsatzbetrieb, sondern auf eine Anstellung beim Dienstleister selbst. Der Ablauf ist dadurch schlanker als bei einer klassischen Direktbewerbung: weniger Formalitäten, schnellere Rückmeldung, oft mehrere Stellenoptionen gleichzeitig. Für Bewerberinnen und Bewerber ist der Service kostenfrei.

Wer wird Ihr Arbeitgeber?

Das ist der wichtigste Unterschied. Bei der Zeitarbeit schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Dieser zahlt Ihr Gehalt, gewährt Urlaub und übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gearbeitet wird im Kundenbetrieb, angestellt sind Sie beim Dienstleister.

Bei der Personalvermittlung ist es anders: Dort werden Sie direkt beim Unternehmen angestellt, der Dienstleister stellt nur den Kontakt her. In beiden Fällen zahlen Sie als Bewerber nichts, das Honorar trägt immer das Unternehmen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Deutlich weniger als bei einer Direktbewerbung. In der Regel reicht ein aktueller Lebenslauf für den Erstkontakt. Zeugnisse und Nachweise können nachgereicht werden, sobald sich eine konkrete Stelle abzeichnet.

Ein Anschreiben ist bei den meisten Personaldienstleistern optional. Sinnvoller ist es, im Lebenslauf klar zu benennen, welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben und welche Qualifikationen vorliegen. Führerschein, Schichtbereitschaft oder Staplerschein gehören ausdrücklich hinein, weil sie über die Vermittelbarkeit mitentscheiden.

Wie läuft der Prozess ab?

  1. Bewerbung: Online über eine konkrete Stellenanzeige oder als Initiativbewerbung, wenn keine passende Anzeige ausgeschrieben ist.
  2. Erstkontakt: Meldung in der Regel innerhalb weniger Tage, oft telefonisch. Dabei werden Wunschtätigkeit, Verfügbarkeit, Gehaltsvorstellung und Mobilität geklärt.
  3. Persönliches Gespräch: Kennenlernen beim Personaldienstleister, keine Prüfungssituation. Ziel ist herauszufinden, welche Einsätze zu Ihnen passen.
  4. Vorstellung beim Kundenunternehmen: Erst mit Ihrer Zustimmung. Sie erfahren vorher, um welches Unternehmen es geht.
  5. Vertrag und Start: Bei beidseitiger Zusage folgen Arbeitsvertrag, Einweisung und Arbeitsschutzbelehrung.

Zwischen Bewerbung und Arbeitsbeginn liegen bei verfügbaren Stellen oft nur wenige Tage. Bei spezialisierten Profilen kann es länger dauern.

Was zählt im Gespräch?

Anders als im klassischen Bewerbungsgespräch geht es weniger um Selbstdarstellung als um Passung. Der Personaldienstleister will einschätzen, wo Sie gut aufgehoben sind, weil eine Fehlbesetzung für beide Seiten Aufwand bedeutet.

Offen sein lohnt sich deshalb bei drei Punkten: was Sie fachlich wirklich können, was Sie nicht machen wollen, und wie flexibel Sie beim Arbeitsort sind. Wer Schichtarbeit ausschließt oder nur bestimmte Stadtteile erreichen kann, sollte das früh sagen. Das grenzt zwar ein, verhindert aber Einsätze, die nach zwei Wochen scheitern.

Was verdienen Sie?

In der Zeitarbeit richtet sich die Bezahlung nach dem Branchentarifvertrag. Seit dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich das Tarifwerk DGB/GVP mit neun Entgeltgruppen, die unterste beginnt bei 14,96 Euro pro Stunde und liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Dazu kommen je nach Einsatzbranche Zuschläge, die mit der Einsatzdauer steigen. Nach neun Monaten im selben Betrieb erhöht sich das Entgelt zusätzlich, nach zwölf Monaten noch einmal. Details dazu stehen im Beitrag zum GVP-Tarifvertrag.

Wichtig bei der Arbeitgeberwahl: Der Tarif gilt nur für Mitgliedsunternehmen des Verbands. Fragen Sie im Gespräch nach der Tarifbindung.

Kann daraus eine Festanstellung werden?

Ja, das ist sogar häufig. Viele Unternehmen nutzen Zeitarbeit, um Mitarbeitende erst kennenzulernen und dann zu übernehmen. Das Modell heißt Try and Hire.

Für Sie bedeutet das: Sie lernen den Betrieb im Arbeitsalltag kennen, bevor Sie sich binden. Passt es nicht, endet der Einsatz ohne Kündigung in Ihrer Vita. Passt es, folgt oft ein Angebot zur Festanstellung.

Unabhängig davon gilt: Nach 18 Monaten im selben Betrieb muss der Einsatz enden oder in eine Festanstellung übergehen. Diese Frist ist gesetzlich geregelt.

Für wen lohnt sich der Weg besonders?

  • Berufseinsteiger: Praxiserfahrung sammeln, ohne sich sofort festzulegen
  • Wiedereinsteiger: Nach Elternzeit oder Auszeit schrittweise zurückkehren
  • Wechselwillige: Andere Branchen ausprobieren, ohne den sicheren Job zu kündigen
  • Fachkräfte in der Region: Zugang zu Unternehmen, die nicht öffentlich ausschreiben

Häufige Fragen zur Bewerbung

Kostet mich die Vermittlung etwas?

Nein. Für Bewerberinnen und Bewerber ist der Service vollständig kostenfrei. Das Honorar zahlt immer das Unternehmen, das jemanden sucht.

Brauche ich ein Anschreiben?

In der Regel nicht. Ein aussagekräftiger Lebenslauf reicht für den Erstkontakt. Wichtiger als ein Anschreiben sind klare Angaben zu Qualifikationen, Verfügbarkeit und Mobilität.

Erfahre ich vorher, bei welchem Unternehmen ich arbeite?

Ja. Eine Vorstellung beim Kundenunternehmen erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung, und Sie wissen vorher, um welchen Betrieb es geht.

Was passiert, wenn mir der Einsatz nicht gefällt?

Sprechen Sie das früh mit Ihrem Ansprechpartner an. Da Sie beim Personaldienstleister angestellt bleiben, ist ein Wechsel in einen anderen Einsatz möglich, ohne dass Ihr Arbeitsverhältnis endet.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Meist innerhalb weniger Tage. Wenn eine passende Stelle offen ist, kann der Start innerhalb einer Woche erfolgen. Bei spezialisierten Profilen kann die Suche länger dauern.

Bereit für den nächsten Schritt?

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