Beim Try-and-Hire-Modell startet eine Person zunächst über die Zeitarbeit in Ihrem Unternehmen und wird nach einer Bewährungszeit fest übernommen. Sie erleben die Zusammenarbeit im Arbeitsalltag, bevor Sie sich binden. Das senkt das Risiko einer Fehlbesetzung erheblich, hat aber Spielregeln bei Kosten und Fristen, die vor dem Einsatz geklärt sein sollten.
Der Ablauf kombiniert beide Dienstleistungsformen. In Phase eins ist die Person beim Personaldienstleister angestellt und Ihnen über Zeitarbeit überlassen. Sie zahlen einen laufenden Verrechnungssatz, tragen aber kein Arbeitgeberrisiko.
In Phase zwei übernehmen Sie die Person in ein eigenes Arbeitsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Arbeitgeber, der Verrechnungssatz entfällt, stattdessen zahlen Sie das reguläre Gehalt plus gegebenenfalls eine Übernahmegebühr.
Der Übergang ist kein Automatismus. Beide Seiten entscheiden am Ende der Erprobungsphase neu.
Eine Fehlbesetzung kostet mehr als ein höherer Stundensatz. Neben Recruiting- und Einarbeitungsaufwand fallen Produktivitätsverluste an, dazu die Bindung während der Kündigungsfrist und im ungünstigen Fall ein zweiter Suchlauf.
Try and Hire verlagert diese Unsicherheit in eine Phase, in der Sie flexibel bleiben. Passt die Person fachlich oder menschlich nicht, endet der Einsatz ohne Kündigungsverfahren, ohne Abfindungsdiskussion und ohne Eintrag in der Vita der Person.
Besonders relevant ist das bei Positionen, wo formale Qualifikation wenig über die tatsächliche Eignung aussagt: bei Teamverantwortung, bei Rollen mit viel Kundenkontakt oder in Betrieben mit ausgeprägter eigener Arbeitskultur.
Üblich ist eine Übernahmegebühr, die sich nach der bisherigen Einsatzdauer staffelt. Die Logik dahinter: Der Personaldienstleister hat die Person rekrutiert und vorausgewählt, diese Leistung wird vergütet. Je länger der Einsatz lief, desto mehr hat sich der Aufwand bereits über den Verrechnungssatz amortisiert.
In der Praxis heißt das: Bei früher Übernahme fällt eine Gebühr an, die dem Vermittlungshonorar ähnelt. Mit zunehmender Einsatzdauer sinkt sie und entfällt ab einem bestimmten Punkt vollständig.
Entscheidend ist, diese Staffel vor Beginn des Einsatzes schriftlich festzuhalten. Ein Anbieter, der die Konditionen erst bei der Übernahme nennt, hat in dieser Situation die stärkere Verhandlungsposition, weil Sie die Person nicht mehr verlieren wollen.
Zwei gesetzliche Termine laufen parallel zum Einsatz:
Für Try and Hire bedeutet das: Die Entscheidung muss spätestens vor Ablauf der 18 Monate fallen. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein fingiertes Arbeitsverhältnis, also eine Festanstellung per Gesetz statt per Entscheidung.
In der Praxis fällt die Entscheidung meist deutlich früher, oft nach drei bis sechs Monaten. Nach dieser Zeit ist in aller Regel klar, ob die Zusammenarbeit trägt.
Gut geeignet:
Weniger geeignet:
Bei diesen Rollen führt die klassische Personalvermittlung meist schneller zum Ziel.
Auch Bewerberinnen und Bewerber profitieren, wenn das Modell transparent kommuniziert wird. Sie lernen den Betrieb kennen, bevor sie kündigen oder umziehen, und behalten während der Erprobungsphase die Sicherheit eines Arbeitsverhältnisses beim Personaldienstleister.
Kritisch wird es, wenn Try and Hire als Dauerlösung missbraucht wird. Wer Menschen 17 Monate überlässt und dann austauscht, verliert schnell den Zugang zu guten Kandidaten in der Region. Der Ruf spricht sich in einem lokalen Arbeitsmarkt herum.
In der Praxis bewähren sich drei bis sechs Monate. Danach ist meist klar, ob die Zusammenarbeit passt. Spätestens nach 18 Monaten muss die Entscheidung fallen, dann endet die zulässige Überlassungsdauer.
Nein. Try and Hire begründet keine Übernahmepflicht. Beide Seiten entscheiden frei, ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
Ja. Auch der Mitarbeitende entscheidet frei. Deshalb lohnt es sich, während der Einsatzphase als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten und nicht erst am Ende zu werben.
Bei den meisten Anbietern ja, gestaffelt nach Einsatzdauer. Lassen Sie sich diese Staffel vor Beginn des Einsatzes schriftlich geben.
Nein, rechtlich nicht. Mit der Festanstellung beginnt ein neues Arbeitsverhältnis, für das eine eigene Probezeit vereinbart werden kann. Faktisch ersetzt die Einsatzphase die Probezeit aber in vielen Fällen.
Wir sagen Ihnen offen, wenn ein anderes Modell wirtschaftlicher ist. GOLDMANN Personaldienste ist seit 2010 in Nürnberg, Fürth und Erlangen tätig und regelt Übernahmekonditionen immer vor dem Einsatz. Zur Personalanfrage oder telefonisch unter 0911 28 500 600.